WO SICH DEIN HERZ WOHLFÜHLT IST DEIN ZUHAUSE!
Im Seniorenzentrum St. Martin werden grundsätzlich pflegebedürftige Menschen ab der Pflegestufe 4 aufgenommen, wobei die Höhe der Pflegestufe vom jeweiligen Pflegebedarf abhängig ist und durch ein ärztliches Gutachten der zuständigen Pensionsversicherung festgelegt wird.
Der Heimantrag wird entweder vom zukünftigen Bewohner oder den Angehörigen ausgefüllt und ist samt aller erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt) bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Sozialabteilung) einzubringen.
Die Vergabe der freien Plätze erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde, die im Anlassfall Kontakt mit der Pflegeeinrichtung aufnimmt und eine Aufnahme abstimmt. Die Dringlichkeit zur Heimaufnahme wird anhand der Bewertung der „Indikationsliste“ festgestellt. Sind gerade keine Plätze frei oder liegen viele Anträge vor, werden diese in einer Vormerkliste (Warteliste bei Bezirksverwaltungsbehörde) gereiht.
Die notwendigen Anmeldeformulare können Sie hier elektronisch herunterladen. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie auch kostenlos bei folgenden Institutionen: Gemeindeamt, Landeskliniken, Bezirkshauptmannschaft - Sozialabteilung
Informationsblatt über Kostenersatz bei Inanspruchnahme von Heimpflege
Das Formblatt „Ärztlicher Bericht“ ist von Ihrem*Ihrer Haus- oder behandelnden Ärzt*in auszustellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unser Belegungsmanagement wenden.
Ein Heimplatz im Seniorenzentrum ist für jeden aufgrund der NÖ Sozialhilfe leistbar. Pflegebedürftige Personen, die nicht imstande sind, die Kosten der Pflege in einem Heim aus eigenem Einkommen (Pension, Pflegegeld, Zinsen, laufende Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, Ausgedinge etc.) zu finanzieren, können bei der Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Hilfe bei stationärer Pflege stellen. Bei Genehmigung hat der Hilfeempfänger selbst grundsätzlich 80% seines laufenden Einkommens sowie sein Pflegegeld zum teilweisen Ersatz der Verpflegskosten einzusetzen. Die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) verbleiben ihm zur Gänze. Weiters verbleibt ihm ein so genanntes Pflegegeld-Taschengeld, das sind derzeit € 45,20. (siehe Informationsblatt über Kostenersatz bei Inanspruchnahme von Heimpflege). Die Differenz auf die vollen Kosten werden von der NÖ Sozialhilfe übernommen.
Heimkosten setzen sich grundsätzlich aus der vom Land NÖ vorgegebenen Grundgebühr und nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) zusammen.
Private Ausgaben, beispielsweise für Frisör, Rezeptgebühren, private Konsumgüter etc. sind in den Heimkosten nicht enthalten.
Stadtgemeinde Zwettl - www.zwettl.at
Pfarrgemeinde Zwettl - www.pfarre.zwettl.at
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - www.bmsg.at
Wegweiser durch österreichische Behörden und Ämter - www.help.at
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft - www.patientenanwalt.com
Die Niederösterreichischen Heime - www.noeheime.at
Freiwilliges Soziales Jahr - www.fsj.at
Zivildienstserviceagentur - www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Qualitätsmanagement - www.e-qalin.net
Bundessozialamt - www.bundessozialamt.gv.at
Land Niederöstereich - www.noe.gv.at
Zwettler Bürgerstiftung
Seniorenzentrum St. Martin
Martini-Platzl 1, 3910 Zwettl
Telefon: 02822/52598-0
Fax: 02822/52598-40
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Bürozeiten
MO – DO: 08:00 - 12:00
und 13:00 – 16.00 Uhr
FR: 08:00 – 12: 00 Uhr
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